Jeweils zum 01.08. eines jeden Jahres ändert sich gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht, die Benutzungsgebühr um den Prozentsatz, um den die Personalkosten für die Erzieher/innen angepasst werden. Vergleichsmaßstab ist die Vergütung nach Entgeldgruppe S 6, Stufe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) am 01.05. des Anpassungsjahres im Vergleich zur Vergütung am 01.05. des Vorjahres. Die sich ergebenden Beträge werden jeweils auf volle Euro aufgerundet.
Im Vergleichsjahr (01.05.2010 - 01.05.2011) wurde die Vergütung in der oben genannten Gruppe insgesamt um 0,62 % erhöht. Es ergibt sich somit folgende Gebührenstaffelung ab 01.08.2011:
